LohnSteuer Pro Logo LohnSteuer Pro Kontakt
Kontakt

Häufig gestellte Fragen zur Lohnsteuer

Antworten zu Quellensteuer, Abzügen und Meldepflichten in Deutschland

Die Lohnsteuer wird auf Basis deines Bruttoeinkommens nach der geltenden Steuertabelle berechnet und hängt von deiner Steuerklasse, deinen Freibeträgen und dem Zeitraum ab. Dein Arbeitgeber zieht sie monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab – darum nennt man das auch Quellensteuer. Die genaue Höhe richtet sich nach der Lohnsteuertabelle für das aktuelle Jahr.

Die Lohnsteuer geht an den Staat und finanziert öffentliche Aufgaben, während Sozialversicherungsbeiträge für Rente, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung gedacht sind. Beide werden vom Arbeitgeber eingezogen, aber an unterschiedliche Stellen abgeführt – Lohnsteuer ans Finanzamt, Sozialversicherung an die Krankenkasse und Rentenversicherung.

Das ist völlig normal – je nach Steuerklasse und Bruttoeinkommen können schnell 30–45% des Bruttos durch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wegfallen. Ein Single mit Steuerklasse I zahlt beispielsweise bei 3.000 Brutto etwa 500 Lohnsteuer und 350 Sozialversicherung. Wer verheiratet ist und die Steuerklasse III/V nutzt, kann deutlich weniger Steuern zahlen.

Das ist eine ernsthafte Sache – der Arbeitgeber ist verpflichtet, die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats abzuführen. Wenn das nicht passiert, drohen Strafzinsen und unter Umständen Strafverfahren. Du als Arbeitnehmer hast trotzdem die Möglichkeit, eine Steuererklärung einzureichen und dir zu viel gezahlte Beträge zurückzuholen.

Arbeitgeber müssen die elektronische Lohnsteueranmeldung (ELStAM) monatlich einreichen, Lohnzettel bis zum 28. Februar ausstellen und jährlich die Lohnsteuerjahresausgleiche übermitteln. Zusätzlich sind Sozialversicherungsmeldungen und die Beschäftigtendaten bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Wer diese Fristen verpasst, riskiert Bußgelder zwischen 100 und 1.000 pro Verstoß.

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen – verheiratete Paare können die Kombination III/V nutzen, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Die Änderung musst du beim Finanzamt beantragen und sie wirkt sich auf die nächste Abrechnung aus. Ein Wechsel lohnt sich oft nur, wenn sich deine Lebenssituation verändert hat.

Noch Fragen zur Lohnsteuer?

Wir helfen dir dabei, deine Lohnsteuersituation richtig zu verstehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Jetzt Kontakt aufnehmen