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Meldepflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, Lohnsteuer anzumelden und abzuführen. Erfahren Sie alles über die wichtigsten Meldeverfahren, Fristen und praktischen Anforderungen.

8 min Lesezeit Mittelstufe Februar 2026
Arbeitgeber erklärt Mitarbeiter das Abzugsverfahren im modernen Büro

Was sind Meldepflichten?

Die Lohnsteuer wird nicht einfach abgeführt – es gibt strenge Regeln, wie und wann das zu geschehen hat. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter bei den Behörden anmelden, regelmäßig Abzüge melden und Abrechnungen einreichen. Das Wichtigste: Diese Pflichten sind nicht optional.

In Deutschland funktioniert das Lohnsteuersystem dezentralisiert. Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber – egal ob Konzern oder kleine Firma – die gleichen Anforderungen erfüllen muss. Wer diese Regeln nicht befolgt, riskiert Bußgelder, Strafzinsen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung.

Kernpunkte auf einen Blick

  • Anmeldung bei der Finanzbehörde erforderlich
  • Monatliche oder viertelj. Vorauszahlungen
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ELStAM)
  • Jahresabrechnung bis 28. Februar

Die Anmeldung: Der erste Schritt

Bevor es losgehen kann, müssen Sie Ihr Unternehmen beim Finanzamt anmelden. Das geschieht über das Formular „Anmeldung zur Lohnsteuer” (Formular 10-001). Hier geben Sie an, welche Arbeitnehmer bei Ihnen tätig sind und welche Steuermerkmale relevant sind.

Die Anmeldung ist nicht einmalig – sie müssen Veränderungen mitteilen. Wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, müssen diese ebenfalls angemeldet werden. Das funktioniert heute meist elektronisch über das ELSTER-System. Die meisten Unternehmen nutzen dafür ihre Steuerberater oder spezialisierte Softwarelösungen.

Ein häufiger Fehler: Arbeitgeber warten zu lange mit der Anmeldung. Ideal ist es, die Anmeldung bereits vor dem ersten Arbeitstag durchzuführen. So vermeiden Sie zeitliche Lücken und potenzielle Nachfragen der Behörden.

Arbeitgeber füllt Anmeldeformular am Computer aus und arbeitet mit Steuerdokumenten
Steuerberater präsentiert monatliche Abrechnung und Lohnsteuerabzüge auf dem Bildschirm

Monatliche oder Vierteljährliche Vorauszahlungen

Die Lohnsteuer muss regelmäßig an das Finanzamt abgeführt werden. Je nachdem wie viel Lohnsteuer Sie im Vorjahr eingezogen haben, gibt es zwei Optionen:

Monatliche Abführung

Für Unternehmen mit höheren Lohnsteueraufkommen (über 4.000 im Vorjahr) ist die monatliche Abführung Pflicht. Die Frist ist der 10. des Folgemonats.

Vierteljährliche Abführung

Kleinere Unternehmen können vierteljährlich abführen. Die Termine sind 10. Mai, 10. August, 10. November und 10. Februar für das Vorquartal.

Wichtig: Verspätete Abführungen führen zu Strafzinsen – monatlich 0,5 Prozent der fehlenden Summe. Das summiert sich schnell auf. Die beste Strategie ist, ein automatisches Zahlungssystem einzurichten, damit Sie kein Datum vergessen.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ELStAM)

Das Abrufverfahren über ELStAM ist seit Jahren Standard in Deutschland. Jeder Arbeitgeber muss die Steuerdaten seiner Mitarbeiter elektronisch abrufen – das funktioniert über das ELSTER-Portal. Diese Daten enthalten die Steuermerkmale, die bestimmen, wie viel Lohnsteuer eingezogen wird.

Der Prozess läuft so ab: Sie geben die Personalstammdaten ein, das System prüft die Daten beim Finanzamt, und Sie erhalten innerhalb weniger Minuten die erforderlichen Steuerdaten. Diese müssen Sie in Ihrer Lohnabrechnung verwenden. Ohne gültige ELStAM-Daten dürfen Sie keine Löhne auszahlen.

Praktischer Tipp: Die meisten modernen Lohnabrechnung-Softwarelösungen integrieren ELStAM automatisch. Das spart Zeit und minimiert Fehler. Manuell sollten Sie diesen Prozess nicht durchführen.

IT-Spezialist zeigt elektronische Lohnsteuerdatenverwaltung auf dem Monitor
Lohnabrechnung und Jahresabrechnung liegen nebeneinander auf dem Schreibtisch

Die Jahresabrechnung: Der wichtigste Termin

Am Ende des Jahres folgt die Abrechnung. Bis zum 28. Februar des Folgejahres müssen Sie eine vollständige Jahresabrechnung (auch Lohnsteuerjahresbescheinigung genannt) beim Finanzamt einreichen. Das ist nicht optional – das ist ein Muss.

In dieser Abrechnung dokumentieren Sie für jeden Mitarbeiter: Gesamteinkommen, eingezogene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer erhält eine Bescheinigung, die er für seine eigene Steuererklärung braucht.

Fehler in der Jahresabrechnung führen oft zu Nachfragen. Die Finanzbehörden prüfen diese Unterlagen systematisch. Daher sollten Sie die Jahresabrechnung gründlich überprüfen oder einen Fachmann damit beauftragen. Rechtzeitig einreichen ist ebenso wichtig – Verspätungen führen zu Mahngebühren.

Das sollten Sie sich merken

Grundlegende Fristen

  • Monatliche Abführung: 10. des Folgemonats
  • Vierteljährliche Abführung: 10. Mai, 10. Aug., 10. Nov., 10. Feb.
  • Jahresabrechnung: 28. Februar

Häufige Fehler vermeiden

  • Nicht zu spät anmelden – vor dem ersten Arbeitstag
  • Zahlungen automatisieren, um Verspätungen zu vermeiden
  • ELStAM-Daten korrekt abrufen und verwenden
  • Jahresabrechnung gründlich überprüfen lassen

“Wer die Meldepflichten ernst nimmt und ein strukturiertes System aufbaut, spart sich viel Stress und Bußgelder.”

— Steuerberater-Fachgruppe

Die gute Nachricht: Mit modernen Softwarelösungen und einer klaren Struktur lässt sich alles übersichtlich verwalten. Viele Arbeitgeber arbeiten mit Steuerberatern zusammen, um auf der sicheren Seite zu sein. Das ist oft eine kluge Investition, besonders wenn Sie wachsen.

Hinweis zum Informationscharakter

Die Informationen auf dieser Seite dienen zu Bildungszwecken und sollen Ihnen helfen, die grundlegende Funktionsweise von Meldepflichten zu verstehen. Dies ist keine Steuerberatung und ersetzt nicht die Konsultation mit einem qualifizierten Steuerberater oder Finanzfachmann. Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Anforderungen und Besonderheiten. Für verbindliche Aussagen zu Ihrem spezifischen Fall sollten Sie professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Die Steuergesetze ändern sich regelmäßig – informieren Sie sich beim Finanzamt oder bei einem Fachmann über aktuelle Regelungen.