Jahresabrechnung und Steuererklärung
Am Ende des Jahres erfolgt die Abrechnung. Erfahren Sie, wie Nachzahlungen und Rückerstattungen berechnet werden und wann eine Steuererklärung sinnvoll ist.
Was passiert nach dem Jahreswechsel?
Jedes Jahr im Januar oder Februar erhalten Arbeitnehmer eine wichtige Post vom Finanzamt — die Jahresabrechnung. Diese Abrechnung ist kein Fehler, sondern eine notwendige Kontrolle. Sie zeigt, ob der Arbeitgeber über das Jahr verteilt zu viel oder zu wenig Lohnsteuer eingezogen hat. Das Ergebnis kann eine Rückerstattung sein — oder eben eine Nachzahlung. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert und wann eine Steuererklärung sinnvoll wird.
Das Wichtigste gleich vorweg: Die Jahresabrechnung ist automatisch. Sie müssen nichts dafür tun. Der Arbeitgeber berechnet am Ende des Jahres, wie viel Lohnsteuer insgesamt hätte abgezogen werden sollen, und gleicht das mit den tatsächlich eingezogenen Beträgen ab. Wenn Sie Glück haben, bekommen Sie Geld zurück. Wenn nicht, wird eine Nachzahlung fällig.
Wie wird die Jahresabrechnung berechnet?
Die Berechnung folgt einer einfachen Logik, die Sie verstehen sollten. Denn nur dann können Sie überprüfen, ob die Abrechnung korrekt ist.
Jahreseinkommen bestimmen
Zunächst wird das gesamte Bruttoeinkommen des Jahres addiert. Das sind alle Löhne und Gehälter zusammen. Dazu zählen auch Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld — falls Sie diese erhalten.
Steuern und Abzüge berechnen
Vom Jahreseinkommen werden alle Steuern und Sozialversicherungen berechnet — als würde man das gesamte Jahreseinkommen auf einmal verdienen. Das ist wichtig, denn progressiv steigende Steuern bedeuten, dass Ihre tatsächliche Steuerlast anders ausfällt.
Gezahlte Steuern abgleichen
Die berechnete Steuerlast wird mit den Steuern verglichen, die Sie monatlich schon bezahlt haben. Ihre Lohnsteuerklasse und etwaige Freibeträge spielen hier eine Rolle.
Differenz ermitteln
Die Differenz zwischen Soll und Ist ist das Ergebnis. Haben Sie zu viel gezahlt, bekommen Sie Geld zurück. Haben Sie zu wenig gezahlt, wird eine Nachzahlung fällig.
Warum gibt es Rückerstattungen und Nachzahlungen?
Es ist völlig normal, dass die Jahresabrechnung nicht bei null herauskommt. Die Gründe sind vielfältig und oft gar nicht in Ihrer Hand.
Steuerklassenwechsel
Wenn Sie geheiratet haben oder sich scheiden lassen, wechselt Ihre Steuerklasse. Das hat Auswirkungen auf die monatlichen Abzüge. Bei einer Hochzeit im Juni etwa zahlen Sie die ersten fünf Monate mit der alten Klasse und die restlichen mit der neuen.
Freibeträge und Hinzurechnungen
Arbeitsfreibeträge, Kinderfreibeträge oder Hinzurechnungen können sich während des Jahres ändern. Das Finanzamt berücksichtigt diese Änderungen erst bei der Jahresabrechnung vollständig.
Unregelmäßige Einkünfte
Bonus, Provisionen oder Sonderzahlungen sorgen dafür, dass die monatlichen Durchschnitte nicht stimmen. Der Arbeitgeber kann nicht immer antizipieren, wann solche Zahlungen anfallen.
Fehler in den Unterlagen
Manchmal stimmen die Daten, die beim Finanzamt registriert sind, nicht mit der Realität überein. Eine falsch angegebene Steuerklasse oder fehlende Kinderfreibeträge führen zu Unstimmigkeiten.
Wann ist eine Steuererklärung sinnvoll?
Viele Arbeitnehmer denken, dass sie keine Steuererklärung einreichen müssen. Das stimmt teilweise — aber nicht immer lohnt es sich, auf die Erklärung zu verzichten.
Sie müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn:
- Sie mehr als einen Arbeitgeber hatten
- Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung haben
- Das Finanzamt Sie dazu auffordert
- Sie verheiratet sind und gemeinsam veranlagt werden möchten
Sie sollten freiwillig eine einreichen, wenn:
- Sie Arbeitszimmer oder Homeoffice geltend machen können
- Sie Handwerker-, Reinigung- oder Pflegeleistungen bezahlt haben
- Sie Spenden geleistet haben
- Sie berufliche Fortbildungen bezahlt haben
- Sie eine Rückerstattung erwarten
Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich oft. Viele Arbeitnehmer bekommen mehrere hundert Euro zurück, weil sie Ausgaben nicht geltend gemacht haben. Die Frist für die Abgabe liegt normalerweise bei vier Jahren — Sie können also noch nachträglich erklären.
Praktische Tipps für die Jahresabrechnung
Was können Sie tun, wenn die Abrechnung nicht stimmt oder wenn Sie eine Nachzahlung leisten müssen?
Überprüfen Sie Ihre Daten
Schauen Sie sich die Abrechnung genau an. Stimmt Ihre Steuerklasse? Sind alle Freibeträge eingetragen? Ein Anruf bei Ihrem Arbeitgeber kann schnell klären, ob ein Fehler vorliegt.
Nachzahlung in Raten
Wenn Sie eine Nachzahlung leisten müssen und diese größer ist, können Sie mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren. Das ist möglich, wenn der Betrag über 25 Euro liegt.
Einspruch einlegen
Sie sind nicht einverstanden mit der Abrechnung? Sie haben vier Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Begründen Sie, warum Sie denken, dass die Abrechnung falsch ist.
Steuererklärung nutzen
Eine Steuererklärung kann zusätzliche Rückerstattungen bringen. Mit Elster oder einem Steuerprogramm können Sie diese online einreichen — kostenfrei und relativ schnell.
Fazit: Jahresabrechnung verstehen
Die Jahresabrechnung ist kein Grund zur Besorgnis — sie ist ein normaler Teil des deutschen Steuersystems. Sie zeigt einfach, ob die monatlichen Abzüge gestimmt haben. Rückerstattungen sind willkommene Überraschungen, Nachzahlungen können mit etwas Planung verkraftet werden.
Das Wichtigste ist: Überprüfen Sie Ihre Abrechnung genau und reichen Sie freiwillig eine Steuererklärung ein, wenn Sie Ausgaben haben, die Sie geltend machen können. Oft lohnt sich das. Und falls Sie eine Nachzahlung leisten müssen, denken Sie daran, dass Sie mit dem Finanzamt über Ratenzahlung verhandeln können.
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Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel sind zu Bildungszwecken gedacht und stellen keine Steuerberatung dar. Steuergesetze sind komplex und ändern sich regelmäßig. Die genaue Behandlung Ihrer persönlichen Steuersituation kann nur ein qualifizierter Steuerberater oder ein Finanzamt beurteilen. Konsultieren Sie immer einen Fachmann, bevor Sie wichtige Steuerschritte unternehmen oder Einspruch einlegen.